AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – (als PDF)

Frank-Matthias Walz – Ihr Zimmerermeister

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über handwerkliche Leistungen zwischen Frank-Matthias Walz – Ihr Zimmerermeister, Hauptstr. 27, 55767 Abentheuer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „AG“).

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) sowie die einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) in ihrer jeweils gültigen Fassung werden Vertragsbestandteil, sofern dies im Angebot vereinbart ist.

Gegenüber Verbrauchern gilt die VOB/B nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart und ihr vollständiger Text dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ausgehändigt wurde. Andernfalls gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Die VOB kann beim Auftragnehmer eingesehen oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen abgerufen werden.

Diese AGB haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder Messenger).

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Zimmerer- und Holzbauarbeiten, insbesondere Arbeiten im Bestand, Umbauten, kleinere Holzbauten, Dacharbeiten, Dachfenster, Dämm- und Innenausbauleistungen.

Die Lieferung von Materialien ohne Einbau ist nach gesonderter Vereinbarung möglich. Hierfür gelten die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts. Für Mängel, die auf den Einbau durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den zugehörigen Unterlagen.

3. Angebotsunterlagen und Urheberrechte

Zeichnungen, Abbundpläne, Skizzen und sonstige Unterlagen dienen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nur der annähernden Darstellung.

Abbund- und Werkzeichnungen gelten als verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt wurden.

Alle Unterlagen (mit Ausnahme des Angebots selbst) bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei Angebotsablehnung sind sie auf Verlangen zurückzugeben.

4. Vertragsschluss und Anzahlung

Angebote des Auftragnehmers gelten für die im Angebot genannte Frist, andernfalls 30 Tage ab Angebotsdatum.

Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt in der Regel durch fristgerechte Zahlung der im Angebot vereinbarten Anzahlung. Mit Zahlungseingang gilt der Auftrag als erteilt.

Nimmt der Auftraggeber das Angebot auf anderem Weg an – z. B. in Textform (E-Mail, Messenger) oder mündlich –, kommt der Vertrag bereits damit zustande. Die vereinbarte Anzahlung wird dann mit Vertragsschluss fällig.

Mit der Ausführung und der Bestellung auftragsbezogener Materialien wird erst nach Eingang der Anzahlung begonnen. Der Ausführungstermin wird im Anschluss abgestimmt.

5. Preise und Vergütung

Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Nicht enthalten sind Gebühren für Genehmigungen, Prüfstatik, Vermessung o. Ä., sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Angebotspreise gelten bis zum vereinbarten Zeitpunkt. Danach können nachweisbare Preissteigerungen (z. B. Material- oder Lohnkosten) berücksichtigt werden.

Nicht verbrauchtes Material bleibt Eigentum des Auftragnehmers.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • die Baustelle frei zugänglich ist,
  • erforderliche Genehmigungen vorliegen,
  • Baustrom (220 V / 380 V) und ein Baustellen-WC bereitgestellt werden,
  • Zufahrten und Lagerflächen geeignet sind.

Verzögerungen oder Mehrkosten infolge fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

7. Änderungen und Zusatzleistungen

Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die vom Auftraggeber oder durch Behörden veranlasst werden, werden gesondert vergütet – nach Aufmaß oder nach Stunden.

Stundenzettel sind vom Auftraggeber zu bestätigen.

Plan- oder Ausführungsänderungen nach Abschluss der Werk- bzw. Schlussbesprechung sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.

8. Termine

Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

Witterungseinflüsse, Materialverfügbarkeit, fehlende Unterlagen oder Zusatzleistungen können zu Terminverschiebungen führen.

Für den Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften bzw. – soweit wirksam vereinbart – die Regelungen der VOB/B.

9. Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme der Leistung. Wesentliche Mängel sind bei der Abnahme anzuzeigen.

Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

10. Gewährleistung

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an Bauwerken beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Ist mit einem Unternehmer die VOB/B wirksam vereinbart, gilt die dort geregelte Frist von vier Jahren.

Mängel sollen nach ihrer Entdeckung möglichst zeitnah in Textform angezeigt werden. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel durch:

  • unsachgemäße Nutzung,
  • fehlenden Holzschutz,
  • Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

12. Zahlungsbedingungen

Höhe und Fälligkeit der Anzahlung sowie weiterer Abschlagszahlungen werden im jeweiligen Angebot vereinbart.

Die Anzahlung dient insbesondere der Vorfinanzierung von Material, das für den Auftrag gesondert bestellt oder angefertigt wird (z. B. Fenster, Dachfenster, Holz nach Maß).

Weitere Abschlagszahlungen können entsprechend dem Wert der bereits erbrachten Leistungen verlangt werden (§ 632a BGB). Bei Verbraucherbauverträgen übersteigen die Abschlagszahlungen insgesamt nicht 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung (§ 650m BGB).

Die Schlussrechnung wird nach Abnahme gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen geltend gemacht werden.

13. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

Gelieferte, noch nicht eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Die gesetzlichen Sicherungsrechte des Auftragnehmers, insbesondere die Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) und die Sicherungshypothek (§ 650e BGB), bleiben unberührt.

14. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Details ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Wünscht der Verbraucher, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, muss er dies ausdrücklich verlangen. Widerruft er den Vertrag danach, hat er für die bis dahin erbrachten Leistungen Wertersatz zu leisten.

15. Werbung und Referenzen

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass während und nach der Bauausführung angefertigtes Bildmaterial zu Referenz- und Werbezwecken verwendet werden darf, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Idar-Oberstein.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

📞 Jetzt anrufen – kostenlose Beratung