AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – (als PDF)

Frank-Matthias Walz – Ihr Zimmerermeister

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über handwerkliche Leistungen zwischen
Frank-Matthias Walz – Ihr Zimmerermeister, Hauptstr. 27, 55767 Abentheuer
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und seinen Auftraggebern (nachfolgend „AG“).

Bestandteil des Vertrages werden – sofern vereinbart – die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) sowie die einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die VOB kann beim Auftragnehmer eingesehen oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen abgerufen werden.

Diese AGB haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder Messenger).

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Zimmerer- und Holzbauarbeiten, insbesondere Arbeiten im Bestand, Umbauten, kleinere Holzbauten, Dacharbeiten, Dachfenster, Dämm- und Innenausbauleistungen.

Materialien werden ausschließlich im Rahmen der handwerklichen Leistung mitgeliefert.
Ein separater Warenverkauf findet nicht statt.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den zugehörigen Unterlagen.

3. Angebotsunterlagen und Urheberrechte

Zeichnungen, Abbundpläne, Skizzen und sonstige Unterlagen dienen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nur der annähernden Darstellung.

Abbund- und Werkzeichnungen gelten als verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt wurden.

Alle Unterlagen (mit Ausnahme des Angebots selbst) bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
Bei Angebotsablehnung sind sie auf Verlangen zurückzugeben.

4. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme eines Angebots (z. B. per E-Mail oder Messenger),
  • mündliche Beauftragung (z. B. telefonisch oder vor Ort),
  • oder durch Beauftragung über Plattformen wie CHECK24,
  • spätestens jedoch durch Zahlung einer vereinbarten Abschlagsrechnung.

5. Preise und Vergütung

Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Nicht enthalten sind Gebühren für Genehmigungen, Prüfstatik, Vermessung o. Ä., sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Angebotspreise gelten bis zum vereinbarten Zeitpunkt. Danach können nachweisbare Preissteigerungen (z. B. Material- oder Lohnkosten) berücksichtigt werden.

Nicht verbrauchtes Material bleibt Eigentum des Auftragnehmers.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • die Baustelle frei zugänglich ist,
  • erforderliche Genehmigungen vorliegen,
  • Baustrom (220 V / 380 V) und ein Baustellen-WC bereitgestellt werden,
  • Zufahrten und Lagerflächen geeignet sind.

Verzögerungen oder Mehrkosten infolge fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

7. Änderungen und Zusatzleistungen

Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die vom Auftraggeber oder durch Behörden veranlasst werden, werden gesondert vergütet – nach Aufmaß oder nach Stunden.

Stundenzettel sind vom Auftraggeber zu bestätigen.

Plan- oder Ausführungsänderungen nach Abschluss der Werk- bzw. Schlussbesprechung sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.

8. Termine

Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Witterungseinflüsse, Materialverfügbarkeit, fehlende Unterlagen oder Zusatzleistungen können zu Terminverschiebungen führen.

Ein Verzug gemäß VOB/B setzt eine angemessene Nachfristsetzung voraus.

9. Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme der Leistung.
Wesentliche Mängel sind bei der Abnahme anzuzeigen.

Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

10. Gewährleistung

Für Bauleistungen gelten die Gewährleistungsfristen der VOB/B, derzeit vier Jahre ab Abnahme.

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel durch:

  • unsachgemäße Nutzung,
  • fehlenden Holzschutz,
  • Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

12. Zahlungsbedingungen

Abschlagszahlungen erfolgen gemäß Vereinbarung oder Zahlungsplan.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Richtwerte:

  • 50 % bei Auftragserteilung
  • 25 % bei Beginn der Arbeiten
  • 25 % nach Fertigstellung

Rechnungen sind ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen geltend gemacht werden.

13. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

Gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Dem Auftragnehmer steht ein erweitertes Pfandrecht für berechtigte Forderungen aus dem Auftrag zu.

14. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Details ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

15. Werbung und Referenzen

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass während und nach der Bauausführung angefertigtes Bildmaterial zu Referenz- und Werbezwecken verwendet werden darf, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Idar-Oberstein.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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